Anmoderation:
Der Artikel 3 des Grundgesetzes regelt die Gleichheit der Menschen. Zum Beispiel sind Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Grundgesetz verpflichtet sogar den Staat noch bestehende Ungleichheiten abzubauen. Im Absatz drei geht es darum, dass niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Zum Beispiel wegen seiner Herkunft oder Behinderung. Hier nun soll eine Ergänzung vorgenommen werden: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. - Das fordern drei Oppositionsparteien im Bundestag: Die FDP, die Grünen und die Linke. In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag wurde diskutiert. Wolfgang Krömer fasst zusammen.
Abmoderation:
Der Bundestag hat in erster Lesung über einen Antrag auf Ergänzung des Grundgesetzes Artikel 5 um das Merkmal „sexuelle Identität“ diskutiert. Der Antrag wurde in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Dort kann es nun zum Beispiel auch Anhörungen von Fachleuten geben.