Faktisches Blutspendeverbot für Schwule gilt immer noch

Interview mit Jens Brandenburg (MdB, FDP). – Ende März soll über das faktische Blutspendeverbot erneut entschieden werden. – Faktisch gilt das Verbot, weil nur solche Männer die Sex mit Männern haben (MSM) Blut spenden dürfen, die 1 Jahr lang keinen Sex hatten. Auch solche, die in einer Beziehung leben.