Am 27. Januar 1945 wurde das KZ Auschwitz von der Roten Armee befreit. 2005 wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen zum Holocaust-Gedenktag bestimmt. – In Hamburg hatte das KZ Neuengamme eine Vielzahl von sogenannten Außenlager. Eins davon war das KZ Fuhlsbüttel. Dorthin wurden auch Homosexuelle verschleppt. „Beschuldigte nach §175 RstGB wurden nach dem ersten Verhör nahezu ausnahmslos wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr und zum Schutz der Jugend in polizeiliche ‚Schutzhaft‘ genommen und in das KZ Fuhlsbüttel … eingeliefert. … Homosexuellen Männern war damit die Möglichkeit genommen, sich auf die Haftzeit vorzubereiten und ihre persönlichen und beruflichen Angelegenheiten zu ordnen, zumal sie während der Polizeihaft weder einen Rechtsanwalt hinzuziehen konnten noch Besuch von Angehörigen empfangen oder Briefe schreiben durften.“ (aus: Homosexuellen-Verfolgung in Hamburg 1919 – 1969 von Bernhard Rosenkranz, Ulf Bollmann und Gottfried Lorenz). – Foto: Ehemaliges Hauptportal der JVA Fuhlsbüttel und Gedenkstätte des KZ Fuhlsbüttel – flamenc, CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0, via Wikimedia Commons
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