Ungarns „Homo-Propaganda“-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das von der Regierung des ehemaligen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán verabschiedete „Homo-Propaganda“-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Die Klage wurde von der Europäische Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen eingereicht. Laut Gericht stigmatisiert das Gesetz insbesondere nicht-heterosexuelle und transgeschlechtliche Menschen, da es sie als Gefahr für Minderjährige darstellt und ihre Darstellung in Medien, Büchern und Fernsehsendungen stark einschränkt. Dadurch werden auch Dienstleistungsfreiheit und Datenschutzrechte verletzt. Die Regierung hatte das Gesetz mit Jugendschutz begründet, Kritiker sehen darin jedoch einen Angriff auf die Sichtbarkeit queerer Menschen. Die LGBTI-Organisation ILGA-Europe begrüßte das Urteil und fordert Ungarn auf, das Gesetz schnell aufzuheben, sonst solle die EU-Kommission Sanktionen prüfen. – Infos bei queer.de