Der Bundesrat hat am 26.9.2025 beschlossen: „Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität soll verfassungsrechtlich verboten werden. Dazu hat der Bundesrat am 26. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag eingebracht.“
Der Antrag wurde von folgenden Ländern eingebracht: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Aus der Pressemitteilung des Berliner Senats:
Berlins Senatorin für Gleichstellung und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe sagt dazu:
„Die erste Hürde ist genommen! Die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in Art. 3 des Grundgesetzes ist ein wichtiger Schritt für die echte Gleichbehandlung von queeren Menschen in Deutschland. Ich freue mich, dass eine Mehrheit im Bundesrat den Reformbedarf sieht und unserer Berliner Initiative folgt. Jetzt brauchen wir auch im Bundestag eine Mehrheit. Das müssen wir hinbekommen!“
In ihrer Rede vor dem Bundesrat zu diesem Thema sagte Senatorin Kiziltepe heute: Der Schutz der sexuellen Identität in unserer Verfassung zu verankern, ist dringender denn je. Denn Diskriminierungen, Hass und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen sind besorgniserregend hoch. In Deutschland ist seit einigen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg an Gewalt gegen LSBTIQ+ Personen festzustellen. Aber gerade in einer Zeit, in der queerfeindlicher Hass in vielen Lebensbereichen und insbesondere im alltäglichen Leben so spürbar geworden ist, braucht es ein Grundgesetz, das ganz klar die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität verbietet. Es braucht eine verfassungsrechtliche Absicherung. Es braucht auch eine Absicherung, dass es in dieser Demokratie nie wieder zu einer menschenrechtswidrigen Behandlung von queeren Menschen kommt. Und: Ein Diskriminierungsverbot schafft klare Maßgaben auch für den Gesetzgeber.
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