Hamburg plant ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) – Berlin dient als Vorbild

Die Bürgerschaftsfraktion der Grünen in Hamburg hat bei einer Fachveranstaltung am 26.3.2026 über die Einführung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) berichtet. Ein solches Gesetz ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Als Vorbild gilt das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, das dort seit rund fünfeinhalb Jahren in Kraft ist, erklärte die Abgeordnete Filiz Demirel (Sprecherin für Antidiskriminierung).

Zum Auftakt verwies Fraktionsvorsitzender Michael Gwosdz darauf, dass Hamburg bereits zahlreiche Maßnahmen gegen Diskriminierung habe. Dennoch könne ein eigenes Gesetz zusätzliche Möglichkeiten schaffen, um Betroffene besser zu schützen. Die Grünen haben deshalb ein Gutachten beim Regensburger Rechtswissenschaftler Alexander Tischbirek in Auftrag gegeben.

Einen Überblick über das Berliner Modell gab Doris Liebscher, Leiterin der Ombudsstelle zum dortigen Gesetz. Das LADG richtet sich gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen. Unter Diskriminierung fallen die Merkmale: • Geschlecht, • ethnische Herkunft, • rassistische Zuschreibung, • antisemitische Zuschreibung, • Sprache, • Religion, • Weltanschauung, • Behinderung, • chronischen Erkrankung, • Lebensalter, • sexuelle Identität, • geschlechtliche Identität sowie • sozialer Status.
Die unabhängige Ombudsstelle kann außergerichtliche Schlichtungen durchführen und verfügt über Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte.

Liebscher betonte, dass das Gesetz auch strukturelle Diskriminierung in den Blick nehme und eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt fördern solle. Gleichzeitig gehe es darum, in Behörden eine Fehlerkultur zu etablieren.

Der Gutachter Prof. Alexander Tischbirek zog eine insgesamt positive Bilanz aus Berlin: Entgegen früherer Befürchtungen habe es keine Klagewelle gegeben. In den ersten fünfeinhalb Jahren seien lediglich sieben Gerichtsverfahren geführt worden. Auch ein „Bürokratiemonster“ sei nicht entstanden. Häufig vorgebrachte Kritikpunkte – etwa eine angebliche Beweislastumkehr – träfen so nicht zu, sagte er.

Aus der Beratungspraxis berichtete Soraia Da Costa Batista von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie verwies auf Fälle wie „Deadnaming“ an einer Berliner Universität oder diskriminierende Schulregeln, etwa ein Verbot anderer Sprachen auf dem Schulhof.

Für die Hamburger Beratungsstelle „Basis & Woge“ schilderte Birte Weiß ähnliche Erfahrungen wie in Berlin. Die meisten Fälle beträfen den Bildungsbereich, danach Behörden und Polizei.

Filiz Demirel betonte, dass der der Koalitionsvertrag ausdrücklich vorsieht, ein solches Gesetz einschließlich einer Ombudsstelle zu schaffen. Die Queer Community war bei dieser Info-Veranstaltung zahlreich vertreten.

Foto: v.l.n.re: Birte Weiß, NN, Alexander Tischbirek, Mechthild Weber, NN, Michael Gwosdz, Miriam Block, Filiz Demirel, Soraia Da Costa Batista, Doris Liebscher