Nach dem Berliner Vorbild soll Hamburg in dieser Legislatur ein Landes-antidiskriminierungsgesetz (LADG) mit zugehöriger Ombudsstelle bekommen. Von Berliner Erfahrungen berichtete u.a. die Leiterin der Berliner Ombudsstelle Doris Liebscher. Zentrale Rolle in Berlin spielt dabei die Ombudsstelle, die Beschwerden prüft, berät und Schlichtungsverfahren begleitet. Viele Fälle betreffen das Behördenhandeln – etwa Bezirksämter, Verkehrsbetriebe oder Schulen. Konkrete Beispiele zeigen, wie sich durch Klagen und Schlichtungen Verwaltungspraxis verändern kann. Auch Hamburg plant ein Landesantidiskriminierungsgesetz – eine Auftaktveranstaltung der Grünen markierte den Beginn der Debatte. – Foto: v.l.n.re: Birte Weiß, Mareike Engels, Alexander Tischbirek, Mechthild Weber, Irene Appiah, Michael Gwosdz, Miriam Block, Filiz Demirel, Soraia Da Costa Batista, Doris Liebscher.
Links zum Thema