Das Grundgesetz soll im Artikel 3 um das Merkmal sexuelle identität ergänzt werden, es soll einen nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt geben. Das Beste dabei: Es soll für den Aktionsplan pro Jahr 70 Millionen Euro geben, um Projekte umzusetzen. Zudem soll queerfeindliche Hasskriminalität schärfer bekämpft werden: In Paragraf 46 des Strafgesetzbuches sollen künftig geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe ausdrücklich aufgenommen werden und Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern separat erfasst werden. Regenbogenfamilien sollen gestärkt werden und das alte Transsexuellengesetz soll durch ein Selbstbestimmungsgesetz abgelöst werden. Dabei soll das Verfahren laut Koalitionsvertrag vor dem Standesamt stattfinden – und nicht mehr vor Gericht, die Änderung des Geschlechtseintrag soll grundsätzlich per Selbstauskunft erfolgen. Das Blutspendeverbot gegen schwule Männer soll fallen und im Asylrecht will man die Verfahren bei queeren Geflüchteten verbessern.