AfD-Wahlprogrammentwurf im Vergleich

Beim Lesen des Entwurfs des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt drängt sich die Frage auf: Leben hier Gedanken der NS-Ideologie wieder auf? Texte vergleichen können KI-Programme ganz gut. Dabei kam folgendes Ergebnis heraus:

Ein direkter historischer Gleichsetzungsvergleich wäre verkürzt und wissenschaftlich problematisch. Dennoch lassen sich bei einer ideologiekritischen Betrachtung einzelne Denkfiguren und Leitmotive erkennen, die strukturelle Parallelen zu ideologischen Elementen des Nationalsozialismus aufweisen. Dabei geht es um Motive, nicht um Systemidentität.

Hier zentrale Vergleichspunkte:


1. „Volk“ als biologische Schicksalsgemeinschaft

AfD-Entwurf:

  • spricht vom „Aussterben des deutschen Volkes“
  • definiert Familie primär reproduktiv („Fortbestand unseres Volkes garantieren“)
  • koppelt Förderleistungen teils an Staatsangehörigkeit

NS-Ideologie:

  • verstand „Volk“ biologisch-rassisch
  • propagierte Geburtenförderung für „Volksangehörige“
  • stellte demographische Entwicklung als „Volkstod“-Bedrohung dar

Parallele: Ethnisch-biologisch aufgeladener Volksbegriff + demographische Alarmrhetorik.


2. Familie als „Keimzelle“

AfD:

  • „Familie als Keimzelle der Gesellschaft“
  • normative Bevorzugung der Ehe zwischen Mann und Frau
  • Ablehnung alternativer Lebensformen als politisch gefördert

NS:

  • „Familie als Keimzelle des Volkes“
  • staatliche Förderung „arischer“ Geburten
  • Repression gegen Homosexuelle

Parallele: Staatlich definierte normative Familienordnung als Fundament der Nation.


3. Ablehnung „Genderideologie“ und queerer Sichtbarkeit

AfD:

  • Verbot von Regenbogenflaggen an Schulen
  • Streichung von Fördermitteln für LSBTQ-Projekte
  • Ablehnung geschlechtlicher Vielfalt

NS:

  • Verfolgung homosexueller Männer (§175)
  • Stigmatisierung „entarteter“ Lebensformen

Parallele: Konstruktion sexueller Vielfalt als zersetzend und gesellschaftsgefährdend.


4. „Remigration“ und ethnische Homogenität

AfD:

  • Remigrationsprogramme
  • Abschiebungsoffensiven
  • Ablehnung von „kulturfremder“ Migration
  • Geburtsortsprinzip abschaffen, Rückkehr zum Abstammungsprinzip

NS:

  • Ziel ethnischer Homogenisierung
  • Ausgrenzung und Entrechtung völkisch definierter „Fremder“

Parallele: Betonung kultureller/ethnischer Homogenität als Staatsziel.


5. „Nationalmasochismus“ und Geschichtspolitik

AfD:

  • Ablehnung der „Vergangenheitsbewältigung“
  • Kritik an Provenienzforschung
  • positive Bezugnahme auf vorkriegszeitliches Nationalbewusstsein

NS:

  • heroische Geschichtserzählung
  • Ablehnung „Schuld“-Narrative
  • Mythische Überhöhung deutscher Geschichte

Parallele: heroisch-identitätsstiftende Geschichtspolitik statt kritischer Vergangenheitsreflexion.


6. Einschränkung pluralistischer Kulturförderung

AfD:

  • Fördermittel nur für „patriotische“ Kunst
  • Abschaffung von Gleichstellungsbeauftragten
  • Loyalitätserklärungen für geförderte Vereine

NS:

  • Gleichschaltung von Kultur
  • Förderung „deutscher“ Kunst, Verbot „entarteter“ Kunst

Parallele: Kultur als staatlich gelenktes Instrument nationaler Identitätsbildung.


7. Minderheitenschutz relativiert zugunsten Mehrheitsprinzip

AfD:

  • starkes Mehrheitsprinzip in Demokratiedefinition
  • Betonung des „Volkes“ als souveräne Einheit

NS:

  • formale Berufung auf Volkswillen
  • Ablehnung liberaler Minderheitenrechte

Parallele: Spannung zwischen Mehrheitsprinzip und liberalem Minderheitenschutz.


Wichtig zur Einordnung

  • Der AfD-Entwurf operiert innerhalb demokratischer Institutionen.
  • Es gibt keine explizite Bezugnahme auf rassische Hierarchien oder totalitäre Staatsformen, wie im NS.
  • Dennoch zeigen sich ideologische Traditionslinien völkischer, ethnisch definierter Nationalkonzepte, die historisch auch im Nationalsozialismus zentral waren.


Im Entwurf findet sich die Forderung nach „Sonderklassen für Flüchtlingskinder“. Begründet wird dies mit drei Punkten:

  1. Der Aufenthalt sei nur „vorübergehend“.
  2. Unterricht solle sich an Lehrinhalten des Herkunftslandes orientieren.
  3. „Belastungen“ für deutsche Schüler durch gemeinsamen Unterricht sollten vermieden werden.

Historische Parallelen

Nationalsozialismus:

  • Ab 1933 schrittweise Separation jüdischer Kinder aus dem Regelschulsystem,
  • 1938 faktischer vollständiger Ausschluss vom Besuch „arischer“ Schulen,
  • ideologische Begründung über „Volksgemeinschaft“ und Schutz vor „Fremdeinflüssen“.

Die NS-Schulpolitik zielte jedoch auf systematische Ausgrenzung, Entrechtung und spätere Vernichtung. Das ist qualitativ deutlich weitergehend.

Strukturelle Parallelen

  • Ethnisierung von Bildung: Trennung nach Herkunft statt individueller Leistungsfähigkeit.
  • Schutzargument für Mehrheitskinder: Vermeidung von „Belastungen“.
  • Zwei parallele Bildungssysteme: Gefahr dauerhafter Segregation.

Unterschiede

  • Im AfD-Text wird formal kein vollständiger Ausschluss vom Bildungssystem gefordert.
  • Die Begründung erfolgt migrationspolitisch, nicht explizit rassisch-biologisch.

Verfassungsrechtliche Bewertung

Eine systematische Absonderung allein aufgrund von Herkunft oder Staatsangehörigkeit wäre hochgradig problematisch im Lichte von:

  • Art. 3 GG (Gleichheitssatz),
  • Europäischer Menschenrechtskonvention,
  • UN-Kinderrechtskonvention.

Pädagogisch würde eine solche Separation Integrationshemmnisse verstärken und soziale Parallelstrukturen festigen.

Kurz gesagt: Es handelt sich nicht um eine NS-Politik im identischen Sinne, aber um ein Konzept, das strukturell mit historischen Formen schulischer Segregation vergleichbar ist und erhebliche verfassungs- und gesellschaftspolitische Risiken birgt.