Welche Paragrafen gibt es gegen Beleidigung?

Ein Ãœberblick: §185: Beleidigung. Immer Strafantrag stellen, da Antragsdelikt. – §130: Volksverhetzung kommt wohl nicht in Frage (schade). – Neu ist §192a: Verhetzende Beileidigung. Hier gibt es neue Möglichkeiten, die die Justiz noch entdecken muss. – Das Opportunitätsprinzip kann dazu führen, dass Verfahren (obwohl berechtigt) eingestellt werden.