Bundesrat will „sexuelle Identität“ im Grundgesetz

Am 26. September hat nun der Bundesrat beschlossen, der Bundestag soll das Merkmal „sexuelle Identität“ im Art. 3 im Grundgesetz verankern. Der Antrag war von den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingereicht worden. Und auch Hamburg schloss sich dem Antrag an. Die Berliner Sozial- und Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe begründete Den Antrag.

Cansel Kiziltepe sagt u.a.: „Den Schutz der sexuellen Identität in unserer Verfassung zu verankern, ist dringender denn je, denn Diskriminierungen, Hass und Gewalt gegen queere Personen sind besorgniserregend hoch. In Deutschland ist seit einigen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg an Gewalt gegen queere Personen festzustellen. Aber gerade in einer Zeit, in der queerfeindlicher Hass in vielen Lebensbereichen und insbesondere im alltäglichen Leben so spürbar geworden ist, braucht es eben ein Grundgesetz, das ganz klar die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität verbietet und sich so zum Schutz queerer Menschen bekennt. Es braucht also endlich eine verfassungsrechtliche Absicherung. Es braucht auch eine Absicherung, dass es in dieser Demokratie nie wieder zu menschenrechtswidriger Behandlung von queeren Menschen kommt.“