Am 26. September hat nun der Bundesrat beschlossen, der Bundestag soll das Merkmal „sexuelle Identität“ im Art. 3 im Grundgesetz verankern. Der Antrag war von den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingereicht worden. Und auch Hamburg schloss sich dem Antrag an. Die Berliner Sozial- und Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe begründete Den Antrag.
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