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Wer schon lange verpartnert ist, kann durch eine Heirat Geld zurückbekommen für die vergangenen Jahre seit der Verpartnerung.
Infos beim Deutschlandfung – Infos bei queer.de
Autorin/Autor des Beitrags
Wolfgang KrömerModerationen/Beitragstext
Heiraten und Steuern sparen. Das das ist ja nichts Neues. Aber wusstet Ihr, dass Homo-Ehe-Paare im Einzelfall sogar viele Tausend Euro vom Finanzamt erstattet bekommen können?Seit der Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben am 1. Oktober 2017 haben verpartnerte Paare die Wahl: Sollen sie weiter in ihrer Lebenspartnerschaft bleiben oder doch auf dem Standesamt die Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Eine Sonderregelung dabei kann lesbischen und schwulen Paaren jedoch einen wahren Geldsegen bringen: Denn wer seine Lebenspartnerschaft "upgraded", ist offiziell nicht ab diesem Hochzeitstag verheiratet, sondern ab dem Tag, an dem er oder sie sich verpartnert hatte – also maximal seit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001. Allerdings sind verpartnerte Paare im Einkommensteuerrecht erst seit 2013 gleichgestellt. Wer also zwischen 2001 und 2012 als Paar seine Steuern bezahlt hat, hat dem Fiskus wahrscheinlich zu viel gezahlt.
Zu verdanken haben wir diese Rückerstattungsregelung übrigens einem Hamburger. Er hatte vor dem Finanzgericht geklagt und Recht bekommen. Die Paare, die profitieren möchten, müssen in zwei Schritten vorgehen.
Schritt: Die Lebenspartnerschaft muss bis Ende dieses Jahres in eine Ehe umgewandelt werden. Wir haben schon Dezember, da müsst ihr sofort ran.
Schritt: Die alten Steuerbescheide müssen angefochten werden. Oder es muss beantragt werden, auch für frühere Zeiten zusammen veranlagt zu werden. Damit könnt Ihr Euch noch Zeit lassen. Fristende für das Finanzamt ist Ende 2020.
Klingt alles vielleicht ein bisschen verwirrend, informiert Euch bei queer.de und auch beim Deutschlandfunk. Dort war es der Verbrauchertipp am 5. Dezember. Die Webseite des Deutschlandfunks ist dlf.de.