Interview mit Wolfgang Preussner vom LSVD+ Hamburg.
Darum geht es:
Landesseniorenbeirat: Struktur und Befugnisse
- Zusammensetzung und gesetzliche Grundlage:
- Existiert in Hamburg seit über 40 Jahren; seit 2012 durch das Senioren-Mitwirkungsgesetz geregelt.
- 15 Mitglieder aus verschiedenen Bezirken sowie hinzugewählte Personen.
- Rolle und Einfluss:
- Teilnahme an Ausschusssitzungen (ohne Stimmrecht), gelegentliches Rederecht.
- Kann Vorschläge an Regierungsparteien einbringen (z. B. Forderung nach 29-Euro-Ticket).
- Wirkt bei der Thematisierung und Lösung von Mängeln in Stadtteilen mit (Beispiel: 300-Euro-Inflationsausgleich durch aktive Einflussnahme).
Begründung für eine queere Vertretung
- Bedarfslage:
- Schätzung: 4.500 bis 9.000 ältere, queere Menschen (60+) in Hamburg, darunter pflegebedürftige Personen und solche in Altenhilfe.
- Lücken in der aktuellen Vertretung:
- Heteronormative Mehrheitsgesellschaft priorisiert eigene Belange; queersensible Themen werden oft nicht adressiert.
- Allgemeine Themen (Barrierefreiheit, Beleuchtung) betreffen zwar alle, reichen jedoch nicht für spezifische Bedarfe queerer Seniorinnen und Senioren.
- Ziel:
- Einrichtung eines fest installierten queeren Sitzes im Landes-Seniorenbeirat zur kontinuierlichen Vertretung.

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