Queers in den Landesseniorenbeitat – Teil 1

Interview mit Wolfgang Preussner vom LSVD+ Hamburg.

Darum geht es:

Landesseniorenbeirat: Struktur und Befugnisse

  • Zusammensetzung und gesetzliche Grundlage:
  • Existiert in Hamburg seit über 40 Jahren; seit 2012 durch das Senioren-Mitwirkungsgesetz geregelt.
  • 15 Mitglieder aus verschiedenen Bezirken sowie hinzugewählte Personen.
  • Rolle und Einfluss:
  • Teilnahme an Ausschusssitzungen (ohne Stimmrecht), gelegentliches Rederecht.
  • Kann Vorschläge an Regierungsparteien einbringen (z. B. Forderung nach 29-Euro-Ticket).
  • Wirkt bei der Thematisierung und Lösung von Mängeln in Stadtteilen mit (Beispiel: 300-Euro-Inflationsausgleich durch aktive Einflussnahme).

Begründung für eine queere Vertretung

  • Bedarfslage:
  • Schätzung: 4.500 bis 9.000 ältere, queere Menschen (60+) in Hamburg, darunter pflegebedürftige Personen und solche in Altenhilfe.
  • Lücken in der aktuellen Vertretung:
  • Heteronormative Mehrheitsgesellschaft priorisiert eigene Belange; queersensible Themen werden oft nicht adressiert.
  • Allgemeine Themen (Barrierefreiheit, Beleuchtung) betreffen zwar alle, reichen jedoch nicht für spezifische Bedarfe queerer Seniorinnen und Senioren.
  • Ziel:
  • Einrichtung eines fest installierten queeren Sitzes im Landes-Seniorenbeirat zur kontinuierlichen Vertretung.